Häufig ist es günstiger, wenn Kinder sie den Eltern abkaufen. Das kostet keine Grunderwerbsteuer (Erwerb in gerader Linie). Den erhaltenen Kaufpreis – häufig steuerfrei, weil länger als zehn Jahre vermietet oder länger als drei Jahre selbst drin gewohnt – anschließend verschenken. Zu einem großen Teil an die Kinder zurück, zu einem kleinen Teil vielleicht auch an andere Erbberechtigte oder nette Menschen. Sind die Kinder Käufer, haben sie bei späterer Vermietung mehr Abschreibungsvolumen, das die Mieteinkünfte vermindert. Würde ein Haus einfach überschrieben, hätten sie nur die restliche laufende Abschreibung für die restliche Laufzeit. Häufig gar nichts, weil das Haus schon über 50 Jahre im Familienbesitz ist.
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Volker Bastert
Dipl.-Kfm, Dr. rer.pol. Unternehmensberatung. Gespräche mit Firmengründern. Coaching für Startups. Allerhand Netzwerkkontakte. Bestimmte Hilfeleistungen bei Stiftungen. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Kein Verkauf von Versicherungen.
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