Auch wenn Sie Jurist sein sollten, liegen ihre Chancen eher ganz selten darin, dem Finanzamt einen Fehler in der Rechtsanwendung nachzuweisen. Allenfalls sollten Sie bei einem geänderten Steuerbescheid prüfen, ob das wegen einer anderen rechtlichen Sichtweise passiert ist oder aufgrund sogenannter neuer Tatsachen, die das Finanzamt vorher nicht kannte. War der ursprüngliche Bescheid schon rechtskräftig, dann geht das nämlich nur, wenn das Finanzamt sagen kann, da sei ihm etwas zu Ohren gekommen, das bisher nicht bekannt war. Wenn es aber von vornherein bekannt gewesen wäre, dann hätte es eine rechtlich andere, nämlich ungünstigere steuerliche Beurteilung gegeben, und die ist nicht erlaubt bei bereits rechtskräftigen Bescheiden
Durchaus Chancen verschafft Ihnen aber eine gute Darstellung des Sachverhalts. Denn es liegt in Ihrer Hand, in welcher Weise Sie ihn schildern. Natürlich dürfen Sie nach geltenden Spielregeln keine zum Verständnis erheblichen Details weglassen.
Wenn Ihnen ein Finanzamt vorwirft, ein Vertrag sei nicht anzuerkennen, weil er nicht so abgefaßt sei wie zwischen fremden Personen üblich, dann schildern Sie doch erst einmal die wirtschaftlichen Gründe, vor deren Hintergrund er geschlossen wurde:
„Die Darlehensgeber haben geschäftlich sonst nichts mit dem Unternehmen des Bruders oder der Baustoffbranche allgemein zu tun. Herr Meyer ist Anwalt. Für ihn ging es um eine Verbesserung seiner Anlage von geerbtem Geld. Dieses war noch im Jahr 2016 auf einem Konto bei der Sparkasse, dessen Zinserträge von damals 8.398,30 Euro Sie in der Erklärung des betreffenden Jahres sehen können. Vor dem Hintergrund ständig zurückgehender Zinssätze hat unser Mandant seinen Bruder gefragt, ob dieser nicht ein Darlehen in seiner Firma gebrauchen könne. Die Meyer GmbH hatte dem Vernehmen nach jeden Winter das Problem, daß die wetterbedingt nur wenig ausgelasteten Fahrzeuge bei weiter laufenden Kosten ihr ein überzogenes Bankkonto bescherten mit hohen Sollzinsen. Die Darlehensaufnahme war also nicht mit einem steuerlichen, sondern für die Meyer GmbH mit einem wichtigen wirtschaftlichen Vorteil verbunden.“
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